.... diverse Links !          zurück

 

Die bloße Verlinkung einer fremden Seite stellt keine eigenständige öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) dar.
Es fehlt nämlich demjenigen, der ein Link setzt, jede Möglichkeit,

auf die Realisierung der Übertragung Einfluss zu nehmen.



... zu den Link's    [ funktioniert nur Online !!! ]