Informationen zum Ziehen von Anhängern.
- Mit der Führerscheinklasse B darf man folgende Anhänger ziehen:
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- Leichte Anhänger (unter 750kg höchst zulässige Gesamtmasse, ungebremst), wenn die um 75kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges mehr als doppelt so schwer ist wie die momentane Gesamtmasse des Anhängers. Bei einem leichten leichten Anhänger mit Auflaufbremse darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein als die höchst zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges.
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- Wenn es sich beim Zugfahrzeug um ein Allradfahrzeug (Achtung: Kennzeichnung "M1" im Zulassungsschein oder Typenschein erforderlich) handelt, darfst man mit der 1,5 fachen höchst zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs rechnen (die höchst zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf jedoch die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten).
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- Schwere Anhänger (über 750kg höchst zulässige Gesamtmasse), wenn:
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- • die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet
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- • die Summe beider höchstzulässigen Gesamtmassen max. 3500kg beträgt
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- Der Führerschein der Klasse B erreicht seine Grenzen, wenn
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- die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3.500 kg oder
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- das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer ist als das Eigengewicht des Zugfahrzeugs (alle Gewichtsangaben laut Zulassungsbescheinigung)
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- Anhängerbestimmungen Führerschein - Klasse E zu B:
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- Mit der Lenkerberechtigung der Klasse B+E darf man Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und Anhängern lenken, die von der Klasse B nicht mehr umfasst werden.
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- Die momentane Gesamtmasse des Anhängers darf die Zuglast des Zugfahrzeuges (siehe Zulassungsschein) nicht überschreiten. Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn die momentane Gesamtmasse des Anhängers
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- • weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges (bei Allradfahrzeugen ist der 1,5 fache der Gesamtmasse maßgebend)
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- • noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt!
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- Maximal erlaubte Geschwindigkeiten beim Ziehen von Anhängern:
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- Stadt Freiland Autobahn
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- KFZ mit leichtem Anhänger
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- (max. 750 kg höchstzul. Gesamtgewicht) 50 100 100
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- KFZ mit schwerem Anhänger
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- (Kombination mit Führerschein B lenkbar) 50 80 100
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- KFZ mit schwerem Anhänger
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- (Kombination mit Führerschein B – E lenkbar) 50 70 80
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- ACHTUNG
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- Der Transport eines Pferdes fällt zwar nicht unter die Bestimmungen des Tiertransportgesetzes / Straße, ist aber den Bestimmungen des KFG nach ein Großviehtransport.
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- Großviehtransport
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- (§ 98 Abs. 1 KFG) 50 70 80
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- Rechtliche Konsequenzen, wenn man ein Gespann lenkt, für das man eigentlich den B+E Führerschein bräuchte:
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- Strafe wegen Fahrens ohne gültige Lenkberechtigung
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- kein Versicherungsschutz (weder für Fahrzeuge noch für Pferde)
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- Verbot der Weiterfahrt
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- ist eines der beiden Fahrzeuge nicht auf den Lenker zugelassen (z.B. der Anhänger gehört dem Reitstall), so erhält auch der Zulassungsbesitzer dieses Fahrzeugs eine hohe Strafe, weil er sich nicht davon überzeugt hat, ob der Lenker, dem er das Fahrzeug überlassen hat, eine entsprechende Lenkberechtigung hat.
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- Es hilft auch nichts, den Anhänger "herunterzutypisieren", denn entscheidend ist immer das tatsächliche Gewicht des Anhängers (z.B. gewogen auf einer Brückenwaage); im Gegenteil: wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers größer ist als das (typisierte) höchste zulässige Gesamtgewicht, bekommt man zusätzlich noch eine Bestrafung wegen Überladung!
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- Darf man mit einem B+E-Gespann am Wochenende fahren?
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- Ja, es sei denn, das Zugfahrzeug ist als LKW typisiert und der Anhänger hat ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg.
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- NEU seit 01.04.2006: Bei einer Ausdehnung der Lenkberechtigung (vorhandener B-Schein) werden keine Fragen zum allgemeinen Stoff mehr geprüft, sondern nur mehr die E zu B-Fragen (68 Fragen).
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